

Flugbetrieb

Benützungsreglement
Artikel 1 Allgemeines
Der Modellflugplatz Feld in Mosnang steht ausschliesslich den Mitgliedern der Modellfluggruppe Mosnang zur Verfügung.
Gastpiloten haben die Möglichkeit eine Tagesbewilligung zu lösen.
Artikel 2 Einschränkung für Flugmodelle
a) Flugzeiten: An folgenden Feiertagen ist der Betrieb von Modellen verboten. Es sind dies: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Buss & Bettag, Allerheiligen und Weihnachtstag. Übrige Feiertage sind Sonntagen gleichzustellen.
Werktags 08.00 – 12.00 und 13.30 – 20.30
Sonntags 11.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00
b) Maximaler Schallpegel: Der max. zulässige Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des AeCS sollten 80 dB nicht überschreiten und wird vom Vorstand festgelegt.
c) Die Landwirtschaftlichen Gehöfte der Familien Bernet, Stadler, und Rüthemann dürfen nicht überflogen werden.
d) Wenn sich auf den angrenzenden Wiesen beim Flugplatz Personen oder Tiere aufhalten, so ist der Flugbetreib einzustellen. ( Siehe Situationsplan)
Artikel 3 Betrieb
a) RC-Anlagen mit 40/35 MHz dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn an der Antenne deutlich sichtbar die dazugehörige Frequenzklammer angebracht ist. Diese befinden sich auf der Türinnenseite der Kiste.
b) Der Modellpark befindet sich zwischen Piste und Parkplatz.
c) Die Flugmodelle sind so einzusetzen, dass weder während Start und Landung noch während des Fluges Personen, Tiere oder Sachen Dritter gefährdet werden.
Artikel 4 Versicherung
Jeder Modellpilot ist verpflichtet, dass der Modelflugbetrieb in seiner Privathaftpflichtversicherung integriert ist.
Artikel 5 Parkordnung
Beim Parkieren der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass diese auf dem Parkplatz abgestellt werden. Nötigenfalls müssen die Fahrzeuge beim Schnitzelschopf Hintere Bitzi abgestellt werden. Es dürfen keinesfalls Fahrzeuge auf der Strasse oder in den umliegenden Wiesen abgestellt werden.
Artikel 6 Verkehr/ Fussgänger
Dem Verkehr sowie Fussgängern ist jederzeit der Vortritt zu gewähren und die grösstmögliche Sicherheit entgegenzubringen.
Artikel 7 Platzwart
Der Platzwart ist verantwortlich für die Einhaltung des Benützungsreglements sowie für den Unterhalt des Flugplatzgeländes. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Artikel 8 Ordnung
Jedermann trägt zur Einhaltung des Benützungsreglemtes sowie zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Platzwart zu melden.
Artikel 9 Betrieb
Für den Flugbetrieb ist der dafür hergerichtete Modellflugplatz zu benützen. Die angrenzenden Wiesen sind kein Pistenersatz.
Artikel 10 Benutzung
Benützer, welche diese Bestimmungen nicht einhalten, oder den Ruf des Vereins schädigen, können von einem Vorstandsmitglied oder vom Platzwart mit einem Flugverbot belegt werden.
Artikel 11 Schlussbestimmung
Sollte der Betrieb auf dem Modellflugplatz Feld nicht nach dem vorliegenden Reglement geführt werden, ist der Gemeinderat Mosnang ermächtigt, den Modellflugbetrieb sofort zu verbieten. Der Platz müsste in diesem Fall wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
Mosnang, 21. Januar 2016
Der Präsident Christian Aberer Der Aktuar Roman Bürge
Benützungsreglement 2016 hier downladen